Erzdiözese Freiburg Careers
Die Erzdiözese Freiburg sucht für das Erzbischöfliche Ordinariat zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent (19,75 Wochenstunden) befristet bis zum 14.01.2026 eine/n RECHTSREFERENT/IN (m/w/d) kollektives Dienst- und Arbeitsrecht Ein abgeschlossenes rechts- oder verwaltungswissenschaftliches Studium Fundierte Erfahrung im kirchlichen Dienst Kenntnisse im (kirchlichen) Dienst- und Arbeitsrecht Eine organisierte und gewissenhafte Arbeitsweise Korrektheit und Zielstrebigkeit Dienstleistungsorientierung Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Kirche Die selbständige inhaltliche Vorbereitung und Aufbereitung der Gremiensitzungen (Plenar-, Arbeitsgruppen-, und Vorbereitungsausschusssitzungen) inklusive des Erstellens von Beschlussvorlagen Die rechtliche Beratung des Dienstgebers Das Verfassen von Erklärungen zur Anwendung und Umsetzung von Beschlüssen Das Bearbeiten von arbeits- und tarifrechtliche Individual-, Grundsatz- und Auslegungsfragen im zugewiesenen Zuständigkeitsbereich Die Weiterentwicklung des Kirchenbeamtenrechts Die Konzeption und Weiterentwicklung von Fortbildungen im Bereich des Dienst-, Arbeits- und Mitarbeitervertretungsrecht Eine befristete Stelle mit Option auf Verlängerung in Entgeltgruppe 14 nach AVO (in Anlehnung an den TV-L) bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Ein Arbeitsplatz mitten in Freiburg Flexible Arbeitszeiten, Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf & Familie Besinnungszeiten als Dienstzeit Zusatzversorgung (Kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln) Fortbildungen Betriebliches Gesundheitsmanagement Hansefit Zuschuss zur Regiokarte-Job des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg oder zum Deutschland-Ticket Job Die Hauptabteilung Grundsatzfragen und Strategie initiiert und koordiniert zentrale strategische und übergreifende Aufgaben für die Erzdiözese und das Erzbischöfliche Ordinariat. Das Referat Kollektives Dienst- und Arbeitsrecht erarbeitet sowohl konzeptionell als auch inhaltlich und redaktionell Beschlussvorlagen für die Bistums-KODA (d.h. für die verschiedenen Arbeitsgruppen und das Plenum). In Wahrnehmung des kirchlichen Selbstbestimmungs-rechts gestaltet die Erzdiözese Freiburg durch die KODA nach den Regeln des sog. Dritten Weges eigenständig das Zustandekommen von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Auch obliegt dem Referat die Geschäftsführung der Bistums-KODA.