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Aushilfe (gn*) Bäckerei

  • Universitätsklinikum Münster




Aushilfe (gn*) Bäckerei

Befristet aufgrund einer Krankheitsvertretung bis 15.09.2025 |in Teilzeit mit 30,8 Wochenstunden | Vergütung nach den Bestimmungen des TV-L | Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe – Gastronomie | Kennziffer 10592

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.

Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deinen Einsatz in unserer Gastronomie. In der gerade sanierten hauseigenen Bäckerei des UKM werden täglich frische Brötchen, Brote und Kuchen für Patientinnen und Patienten, Mitarbeitende und Gäste vorbereitet, zubereitet, veredelt und kommissioniert – am besten mit DIR!

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Unterstützung bei der Herstellung von Brot- und Brötchenteig
  • Verpacken von Broten aller Art
  • Veredeln und Kommissionieren der Backwaren für die verschiedenen Bereiche
  • Reinigungsarbeiten mit anschließender Dokumentation nach HACCP

ANFORDERUNGEN:

  • Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise sowie Serviceorientierung, Kommunikationsvermögen in der Abstimmung mit Schnittstellen und Teamfähigkeit
  • Erfahrung in einer Bäckerei/Küche wünschenswert
  • Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz

WIR BIETEN:

  • Eigenverantwortliche und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kompetenten und motivierten Team
  • Angemessenes Entgelt sowie eine attraktive Altersversorgung (VBL)

Rückfragen an: Große Osterholt, T 0251-83 48857.

Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 13.05.2025.

BESTE BEDINGUNGEN:

Sicherheit

Familienfreundlich

Moderne Ausstattung

Geregelte Arbeitszeitmodelle

Vieles mehr ...

  • Sicherheit
  • Familienfreundlich
  • Moderne Ausstattung
  • Geregelte Arbeitszeitmodelle
  • Weitere Vorteile

(*gn=geschlechtsneutral)

Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster
www.ukm.de

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