Landkreis Stade
Wir suchen für das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz:
Tierarzt (m/w/d), Lebensmittelüberwachung
Der Landkreis Stade (rd. 200.000 Einwohnende) liegt im Norden Niedersachsens in direkter Nachbarschaft zur Hansestadt Hamburg und ist Teil der Metropolregion Hamburg; die Kreisverwaltung hat ihren Sitz in der Hansestadt Stade. Ein wohnortnahes, breites Angebot an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie vielfältige Angebote in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeitgestaltung sind vorhanden.
Sie entsprechen unserem Anforderungsprofil, wenn Sie über
verfügen.
Liegt die Laufbahnbefähigung nicht vor, entsprechen Sie unserem Anforderungsprofil auch, wenn Sie die Anerkennung als Fachtierarzt (m/w/d) für Lebensmittel oder mehrjährige Berufserfahrungen in der Lebensmittelüberwachung besitzen.
Von Vorteil ist die Qualifikation als amtlicher Tierarzt (m/w/d) gem. Verordnung (EU) 2017/625 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624. Sofern diese Qualifikation nicht vorliegt, sollten Sie bereit sein, diese zu erwerben.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Außendiensttätigkeiten sollten Sie ein hohes Maß an Überzeugungskraft, Konfliktfähigkeit und ein sicheres Auftreten mitbringen. Zudem erfordert die Tätigkeit, teilweise außerhalb der üblichen Dienstzeiten tätig zu sein und an der Rufbereitschaft der Tierärzte (m/w/d) des Amtes Veterinärwesen und Verbraucherschutz teilzunehmen.
Einstellungsvoraussetzungen sind außerdem das Vorhandensein eines eintragungsfreien Führungszeugnisses, eines Führerscheins der Klasse B (Hinweis: die entsprechenden Nachweise werden nach erfolgreicher Bewerbung angefordert) und Deutschkenntnisse auf dem Level C1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen). Die Bereitschaft, den eigenen Pkw für Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Nds. Reisekostenverordnung einzusetzen, muss vorhanden sein.
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Personen gleichgestellte Bewerbende werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Zum Abbau der Unterrepräsentanz im Sinne des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes werden Bewerbungen von Männern besonders begrüßt. Außerdem sehen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ entgegen.
JBTC1_DE